AGB
Berechtigung zum Führen desMietfahrzeuges:
Nur der «Mieter» ist berechtigt.
Führerausweis:
Ein gültiger CH-Führerausweis der Kategorie B muss bei Mietbeginn vorgewiessen werden.
Fahrzeugübernahme/-rückgabe:
Montag - Sonntag ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Übernahme- und Rückgabeort sind immer gleich. Ausnahmen möglich.
Fahrzeugnutzung:
Sie müssen das Fahrzeug vor dem Verlassen der Mietstation überprüfen. Mit Verlassen der Mietstation mit dem Fahrzeug bestätigen Sie, dass Sie das Fahrzeug in besagtem Zustand erhalten haben und verpflichten sich, dieses im gleichen Zustand zusammen mit allen Schlüsseln, Reifen, Werkzeugen, Autopapieren, Zubehör und Ausstattung (ausgenommen normaler Abnutzung, jedoch unter Ausschluss von durch Missbrauch herbeigeführter Abnutzung) bei der Mietstation zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben.
Transporte:
Transporte von gefährlichen Gütern im Sinne der Strassenverkehrsordnung sind nicht erlaubt. Ausgenommen Miete mit Fahrer.
Transporte ins Ausland:
Transporte ausserhalb der Schweiz sind nicht elaubt. Ausgenommen Miete mit Fahrer.
Versicherung:
a) Haftpflichtversicherung*: unbegrenzte Deckung ist im Mietpreis inbegriffen
b) Vollkaskoversicherung*: ist im Mietpreis inbegriffen
c) Insassenversicherung*: ist im Mietpreis inbegriffen.
* Versicherungsschutz gemäss den allg.Bedingungen der Versicherungsgesellschaft
Forderungen der Versicherung bei Grobfahrlässigkeit sind nicht ausgeschlossen.
Unfälle/Schäden:
a) Jeder Unfall ist sofort der Polizei und dem Vermieter zu melden.
b) Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermieterfirma ohne Belang.
c) Reparaturaufträge werden ausschliesslich durch Schuler Kurier erteilt.
Ordnungsbussen:
Diese müssen vom Mieter direkt beglichen werden. Nicht bezahlte oder nicht gemeldete Ordnungsbussen werden mit einem Verwaltungskostenzuschlag von CHF 250.00 belastet.
Diesel:
Der Mietwagen muss in jedem Fall vollgetankt retourniert werden, ansonsten ist eine Umtriebs- entschädigung von CHF 100.00 zu bezahlen.
Zahlungsbedingung:
Bei Mietbeginn muss eine Kaution von CHF 250.00 bezahlt werden. Diese wird dann bei Rückgabe des Mietwagens mit den Mietkosten verrechnet. Bei einem Schadenfall wird diese Kaution zurückbehalten und nach erfolgter Reparatur des Fahrzeuges mit dem zu bezahlenden Selbstbehalt verrechnet.